Gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dem Schutz der DSGVO. Insbesondere dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn eine Rechtsgrundlage vorhanden ist (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, Art 5 Abs 1 lit a DSGVO). Dies gilt auch für dezentralisierte Blockchain-Anwendungen. Artikel lesen